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06. Juni 2013

Ehegattensplitting für Homosexuellen- Ehe (Karlsruhe)

Das Verfassungsgericht beurteilt es als verfassungswidrig, steuerliche Unterschiede zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Ehen zu machen. Dies verstoße gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz. Blockiert hatte die CDU.

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