Im jahrelangen Rechtsstreit um die Entschädigungszahlungen nach der Brandkatastrophe der Standseilbahn “Gletscherbahn Kaprun II” vom 11.11.2000, wird für die Angehörigen der Opfer eine außergerichtliche Einigung erzielt. Insgesamt wird ein Vergleichsbetrag in der Höhe von 13,9 Millionen Euro ausgezahlt.