Die Steuer beim Erwerb einer Immobilie oder einer Wohnung wird auf seschs Prozent erhöht, in Schleswig-Holstein sogar auf 6,5 %. In bayern und Sachsen bleibt der Satz von 3,5 % bestehen. Hessen erhöht ab 2015. Seit 2006 dürfen die Länder das individuel lbestimmen.