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01. Januar 2014

Erhöhung der Grunderwerbssteuer in vier Bundesländern

Die Steuer beim Erwerb einer Immobilie oder einer Wohnung wird auf seschs Prozent erhöht, in Schleswig-Holstein sogar auf 6,5 %. In bayern und Sachsen bleibt der Satz von 3,5 % bestehen. Hessen erhöht ab 2015. Seit 2006 dürfen die Länder das individuel lbestimmen.

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