100
29. Mai 2013

Ermittlungsverfahren gegen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Limburg, Hamburg)

Das Ermittlungsverfahren wird gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro im November 2013 eingestellt. Der Bischof gilt somit als nicht vorbestraft.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Vertrag widerrufen
Login