Der Generalbundesanwalt Harald Range leitet ein Ermittlungsverfahren wegen der Überwachung des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Angela Merkel ein. Das deutsche Ermittlungsverfahren ist der erste formale Akt seit Beginn der Enthüllungen von NSA-Whistleblowers Edward Snowden. Range hatte sich mit seiner Entscheidung dem immensen öffentlichen Druck gebeugt; Kritiker befürchten gleichwohl eine Gefährung der ohnehin bereits belasteten transatlantischen Beziehungen.