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03. April 1961

Erste „Zivis“ treten ihren Dienst an.

Wenn auch mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung bestand (damals gab es noch keine Bundeswehr), so konnten die ersten 340 Zivildienstleistende erst am 3. April 1961 ihren Dienst antreten.

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