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17. Juni 1920

Erster Beleg für Begriff der “friedlichen Koexistenz”

Die Große Sowjetische Enzyklopädie zitiert als frühesten Beleg für den Begriff “friedliche Koexistenz” einen Bericht des Volkskommissariats für Auswärtige Angelegenheiten vom 17.6.1920 (in der englischen Übersetzung “peaceful coexistence with other governments, no matter what kind they are”).
“Friedliche Koexistenz” soll der Umgang kapitalistischer und sozialistischer Staaten auf internationaler Bühne und bei bilateralen Beziehungen werden.

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