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14. August 1894

Erstes Patent für ein Papiertaschentuch in Deutschland

Das 20. Jahrhundert veränderte die Benutzung des Taschentuchs auf vielfältige Art und Weise. Ausschlaggebend war das kaiserliche Patent in Deutschland über ein glyceringetränktes Papiertaschentuch aus dem Jahr 1894 (Patentnummer: 81094), das G. Krum, der Inhaber einer Göppinger Papierfabrik, anmeldete. Bei der Erfindung handelte es sich um ein sehr dünnes, fast normales Papier, das in Glycerin getränkt wurde, um eine bestimmte Weichheit zu erzielen.

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