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01. Juli 2009

EU-Norm für Gurken außer Kraft gesetzt

Brüssel – Die Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken wird mit Wirkung vom 1. Juli 2009 von der EU-Kommission zusammen mit ähnlichen Vorgaben für 25 weitere Früchte und Gemüsesorten aufgehoben. Ein entsprechender Vorschlag von EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel stieß im zuständigen Ausschuss zwar auf die Gegenstimmen von 16 Mitgliedsstaaten. Das reichte allerdings nicht, um die Kommission zu überstimmen. Gemäß der Verordnung aus dem Jahre 1988 (s.a. 15.06.1988: Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken in der EU) mussten Gurken der höchsten Handelsklasse Extra „gut geformt und praktisch gerade sein“. Als „maximale Krümmung“ waren 10 mm auf 10 cm Gurkenlänge zugelassen. Gleiches galt für die zweithöchste Handelsklasse I, nur dass hier kleine Formfehler toleriert wurden. Was dem nicht entsprach, durfte nur als Handelsklasse II oder III vermarktet werden. Zu krumme Gurken wurden daher meist aussortiert und oft sogar weggeworfen.

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