100
15. Juli 2021

EuGH bestätigt Kopftuchverbot

Arbeitgeber können auf religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität beharren und muslimischen Mitarbeiterinnen verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Das entscheidet der Europäische Gerichtshof in einem Verfahren. Es müssen allerdings Gründe genannt werden, und dann auch alle anderen religiösen Symbole verbannt werden, so die Bedingung. Auch di Vermeidung von sozialen Konflikten ist ein Grund. Geklagt hatte eine muslimische Kindergärtnerin aus Hamburg, die bereits mehrfach abgemahnt worden war.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Vertrag widerrufen
Login