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22. Februar 2018

EuGH schränkt Kündigungsschutz von Schwangeren ein

Gemäß einer EU-Richtlinie gilt für Frauen während der Zeit ihrer Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs ein Kündigungsschutz gegenüber dem Arbeitgeber. Davon ausgenommen sind Ausnahmefälle, die nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die von einem Unternehmen geplante Massenentlassung ein solcher Ausnahmefall, bei dem auch schwangeren Arbeitnehmerinnen gekündigt werden kann. Ein spanisches Gericht hat sich im Fall einer Bankmitarbeiterin an das EuGH gewandt, die gegen ihre Entlassung durch die inzwischen verstaatlichte Bank Bankia geklagt hatte.

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