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01. September 2014

“Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung” wird eingeführt

Das ESVG beeinflusst künftig die Berechnung des Bruttoinlandsproduktes BIP. 44 Vorschläge der UNO wurden seit 2010 geprüft und von europäischen Staaten nun umgesetzt. Ziel ist die Herstellung der Vergleichbarkeit des BIP von Staaten. Wichtigste Änderungen für Deutschland sind: Ausgaben für Forschung und Entwicklung gelten künftig als Investitionen in geistige Eigentum. Auch werden Rüstungsausgaben nicht mehr als staatlicher Konsum betrachtet, sondern als Kapital. Aus dem Drogenkonsum wird ein Produktionswert ermittelt, der den illegalen Drogenhandel mit einfließen lässt. Und auch Prostitution wird über einen Mittelwert des Genusses sexueller Dienstleistungen geschätzt und einbezogen.

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