Mit Hilfe der Deutschen Umwelthilfe reicht ein betroffener Anwohner wegen der überhöhten Feinstaubwerte Klage gegen die Stadtverwaltung München ein. Die bayerische Landeshauptstadt hatte am 27. März den für das gesamte Jahr geltenden EU-Grenzwert übertroffen. Erlaubt sind für das gesamte Jahr nur Überschreitungen an 35 Tagen. Auch in Stuttgart sind die von der Europäischen Union vorgegebenen Grenzwerte bereits öfter als erlaubt überschritten worden.