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01. August 2021

Fingerabdruck im Personalausweis Pflicht

Neue Ausweise müssen mit zwei Fingerabdrücken des Ausweisinhabers ausgestellt werden, die in dem Ausweis auf einem Chip gespeichert werden. Das entsprechende “Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen” basiert auf der EU-Verordnung über die Sicherheit von Personalausweisen. Es werden die Abdrücke der beiden Zeigefinger im Ausweisdokument gespeichert, so das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

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