Neue Ausweise müssen mit zwei Fingerabdrücken des Ausweisinhabers ausgestellt werden, die in dem Ausweis auf einem Chip gespeichert werden. Das entsprechende “Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen” basiert auf der EU-Verordnung über die Sicherheit von Personalausweisen. Es werden die Abdrücke der beiden Zeigefinger im Ausweisdokument gespeichert, so das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).