Bund und Länder einigen sich auf eine Föderalismusreform. Dadurch wird die Zahl der Bundesgesetze, die durch den Bundesrat genehmigt werde müssen stark reduziert. Das Ziel der größten Verfassungsreform seit 1949 ist, die Blockaden der Bundespolitik durch die Bundesländer zu verhindern und die Zuständigkeiten klar zu trennen.