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06. April 1904

Frauen als Gymnasiallehrerinnen

In Preußen werden Frauen zum Examen für Gymnasiallehrerinnen zugelassen. Gleichzeitig galt bereits seit 10 Jahren das “Lehrerinnenzölibat” – Ein Gesetz, das von Lehrerinnen die Aufgabe ihres Berufes verlangte im Falle eine Hochzeit.

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