Mailand – Dem früheren Regierungschef Silvio Berlusconi war vorgeworfen worden, dass es bei seinen „Bunga-Bunga-Partys“ in seiner Villa zum Koitus mit minderjährigen Prostituierten gekommen sei. Berlusconi war 2013 in erster Instanz zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft kann nun ihrerseits Berufung beim Kassationsgerichtshof in Rom, dem höchsten italienischen Gericht, einlegen.