In zweiter Instanz weist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage einer Jurastudentin gegen die Entscheidung ab.
Die Rechts-Studentin der Universität Bielefeld fällt am 21.01.2015 wegen einer fünfminütigen Verspätung bei ihrer mündlichen Prüfung endgültig durch das erste Staatsexamen.