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20. Juni 2017

Gericht bestätigt nicht bestandenes Staatsexamen wegen fünfminütiger Verspätung (Münster (Stadt))

In zweiter Instanz weist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage einer Jurastudentin gegen die Entscheidung ab.

Die Rechts-Studentin der Universität Bielefeld fällt am 21.01.2015 wegen einer fünfminütigen Verspätung bei ihrer mündlichen Prüfung endgültig durch das erste Staatsexamen.

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