Home→Ereignis→Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters
17. Mai 1950
Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters
Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 21. auf das 18. Lebensjahr für alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens wird in der DDR beschlossen. Es tritt zeitgleich in Kraft.