100
17. Mai 1950

Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters

Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 21. auf das 18. Lebensjahr für alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens wird in der DDR beschlossen. Es tritt zeitgleich in Kraft.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Vertrag widerrufen
Login