100
31. Mai 1957

Gesetz über Lohnfortzahlung vom Bundestag verabschiedet.

Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden die Arbeiter den Angestellten rechtlich gleichgestellt; ihnen wird ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen 90% des Nettolohns weitergezahlt.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Vertrag widerrufen
Login