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01. April 2013

Gesetz zur Landesverfassungsbeschwerde (Baden-Württemberg)

Bürger können ab heute gegen Anwendungs- oder Umsetzungsakte des Staates klagen, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. Das berifft Gesetze, Verwaltungsakte, Gerichtsurteile sowie Verordnungen.

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