Das “Zweite Gewaltschutzgesetz” tritt in Kraft und löst das “Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie” ab. “Wegweisung”, “Betretungsverbot” und die “Einstweilige Verfügung” sind als Schutzmaßnahmen im neuen Gesetz erhalten geblieben. Der Schutz für die Opfer wird jedoch verbessert, zum Beispiel durch die Verlängerung der “Einstweiligen Verfügung”.