Inkrafttreten eines neuen Staatsvertrages zum Glücksspiel. Er verbietet den Lottogesellschaften der Länder Eigenwerbung. Die Fernsehübertragung der Ziehung der Lottozahlen in der ARD bleibt erlaubt. Internetspiel wird verboten. Strenge Vorgaben gibt es zur Bekämpfung der Spielsucht. Am 31. Dezember 2011 tritt er wieder außer Kraft, da die Ministerpräsidenten der Länder seine Fortgeltung über dieses Datum hinaus nicht beschlossen hatten (§ 28 Abs. 1 Satz 1 GlüStV a. F.).