Am 9. Oktober 1923 wird das Gesetz über die Einheitsgesellschaft Preussag verkündet, das die ehemaligen preußischen Staatsbetriebe in die “Preußischen Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft” umwandelt. Da die Anteile aber im Staatsbesitz bleiben, gehen auch die besagten “politischen Einflüsse” weiter.