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27. Oktober 2000

Grundgesetzänderung ermöglicht Frauen den Wehrdienst

Der Deutsche Bundestag verabschiedet eine Grundgesetzänderung von Art. 12a (14. Wahlperiode, 128. Sitzung). Nun stehen Frauen die Dienstverhältnisse der Zeit- oder Berufssoldatin ohne jede Einschränkung offen. Allerdings dürfen sie “auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.”
Am 1. Dezember schließt sich der Bundesrat mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit an der Entscheidung zur Gesetzesänderung an.

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