Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die vielen Ausnahmen bei der Zahlung von Erbschaftssteuer als nicht verfassungsgemäß, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Die jetzige Regelung gewähre zu viele Vergünstigungen, meist bei Erben von Großunternehmen, die mit der Erhaltung von Arbeitsplätzen begründet werden. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble kontert mit der Ankündigung eines neuen Gesetzes, das die Neuregelungen bis Mitte 2016 umsetzen soll.