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09. Dezember 2014

Grundsatzurteil zu Pauschalreisen

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof begrenzt die Höhe der Anzahlung bei Pauschalreisen auf 20 Prozent des Reisepreises. Die Restsumme darf erst 30 Tage vor Antritt der Reise erhoben werden, nicht früher. Damit nimmt sie die Reiseveranstalter Urlaubstours und Thomas Cook in die Pflicht, gegen die verschiedene Verbraucherzentralen geklagt hatten. Die Verhandlung gegen TUI wird an das Oberlandesgericht Celle zurückgewiesen, da nicht alle strittigen Punkte geklärt waren.

Jährlich reisen 28 Mio. Deutsche, 69,3 Mio. Urlaubsreisen wurden allein 2012 gebucht.

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