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17. Juli 2008

Grundsatzurteil zum neuen Unterhaltsrecht (Karlsruhe)

Der BGH stärkt den Anspruch von Alleinerziehenden auf Unterhalt durch den Ex-Partner, auch dann, wenn eine Kinderbetreuung gegeben ist. Die im Januar 2008 in Kraft getretene Unterhaltsreform regelte u.a., dass der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils im Regelfall auf drei Jahre ab Geburt des Kindes begrenzt ist. Der Bundesgerichtshof entscheidet nun in einem ersten Grundsatzurteil zum neuen Unterhaltsrecht, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Lebensjahr des Kindes ein Vollzeitjob zugemutet werden kann, selbst dann nicht, wenn die Kinder ganztags in Kindergärten oder Schulen untergebracht sind. Unter bestimmten Umständen kann der Betreuungsunterhalt verlängert werden.

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