Die Anwälte des Kunsthändlers Cornelius Gurlitt unterzeichnen in seinem Auftrag einen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland, der die Rückgabe zahlreicher Kunstwerke aus seinem Besitz an den Staat vorsieht. Die Werke werden als Raubkunst angesehen, vom Vater des Kunsthändlers während des Nationalsozialismus aus jüdischen Vermögen billig aufgekauft.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg gibt zwei Tage später die beschlagnahmten Bilder frei.