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16. April 1930

Hamburger Hallig wird zum Naturschutzgebiet erklärt

Die Hamburger Hallig ist eine nicht eingedeichte Halbinsel an der Westküste des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Am 16. April 1930 war sie mit dem Deichvorland 216 Hektar groß und wurde zum Naturschutzgebiet erklärt, um den Säbelschnäbler zu schützen. Seit 1932 wird die Hamburger Hallig vom Naturschutzbund NABU ehrenamtlich betreut. Seit 1985 gehört die Hamburger Hallig zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.

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