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13. Juli 1933

Hitlergruß bei Behörden eingeführt

Einführung des “Deutschen Grußes” (“Hitlergruß”) durch Rundschreiben des Reichsinnenministers vom 13.07.1933 an alle Reichsbehörden und Landesregierungen. Am 20. Juli 1933 entsprechender Runderlass des preußischen Innenministers an die ihm nachgeordneten Behörden. Einführung durch Rundschreiben des Reichsinnenministers an alle Reichsbehörden und Landesregierungen.

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