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12. Dezember 1974

Hochschulrahmengesetz verabschiedet.

Der Deutsche Bundestag verabschiedet das Hochschulrahmengesetz, das einheitliche Richtlinien zu Regelstudienzeit und zur Vergabe von Studienplätzen in Numerus-clausus-Fächern für alle Bundesländer vorsieht.

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