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02. Mai 1952
Hoffmann von Fallerslebens „Lied der Deutschen“ wird Nationalhymne der Bundesrepublik.
Nach einem Briefwechsel des Bundeskanzlers mit dem Bundespräsidenten wird das „Lied der Deutschen“ als Nationalhymne der Bundesrepublik anerkannt – Bei offiziellen Anlässen wird die dritte Strophe gesungen.