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11. Dezember 1930

„Im Westen nichts Neues“ wird verboten.

Die Filmoberprüfstelle des Deutschen Reichs untersagt mit der Begründung der Gefährdung des deutschen Ansehens im Ausland nach Anträgen Sachsens, Bayerns und Württembergs sechs Tage nach der deutschen Erstaufführung jede weitere Vorführung des Antikriegsfilms „Im Westen nichts Neues“.

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