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25. Juli 2001

In deutschen Geschäften darf gefeilscht werden.

In deutschen Geschäften darf gefeilscht werden. Neben den alten Rabattregelungen fällt auch die bisherige Zugabeverordnung weg. Fast siebzig Jahre lang waren in der Bundesrepublik Rabatte nur in Höhe von drei Prozent des Kaufpreises erlaubt.

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