In Moskau unterzeichnen die Außenminister der vier Siegermächte des 2. Weltkriegs und der beiden deutschen Staaten den Vertrag, der die Wiederherstellung der deutschen Souveränität besiegelt; u. a. regelt der sog. “2+4-Vertrag” die Festlegung der Grenze Deutschlands, den Verzicht Deutschlands auf Herstellung oder Besitz von A-, B- und C-Waffen sowie die Begrenzung der Truppenstärke auf 370.000 Mann