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13. März 2008

Inzest bleibt verfassungswidrig (Karlsruhe)

Die Verfassungsbeschwerde eines wegen Inzests verurteilten Mannes, der mit seiner Schwester vier Kinder hat, wird vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Das Verbot des Beischlafes unter Verwandten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es dient der “Bewahrung der familiären Ordnung” und dem Schutz der “Gesundheit der Bevölkerung”.

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