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10. September 1952
Israel und die Bundesrepublik unterzeichnen das erste „Wiedergutmachungsabkommen“.
Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Ministerpräsident Mosche Sharett unterzeichnen in Luxemburg das erste Wiedergutmachungsabkommen: Die Bundesrepublik soll in 14 Jahren drei Milliarden Mark an Israel zahlen.