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23. November 1938

Jüdische Handwerksbetriebe werden aus den Handwerksrollen gelöscht.

Jüdische Inhaber von Handwerksbetrieben werden durch die ´1. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben´ aus den Handwerksrollen gelöscht.

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