Auf Beschluss des Frankfurter Bundestages werden im Dezember 1835 die Schriften der Gruppe „Junges Deutschland“, zu der namentlich “H. Heine” gerechnet wird, in allen Staaten des Deutschen Bundes verboten. In der Begründung heißt es, die Jungdeutschen versuchten „in belletristischen, für alle Klassen von Lesern zugänglichen Schriften die christliche Religion auf die frechste Weise anzugreifen, die bestehenden socialen Verhältnisse herabzuwürdigen und alle Zucht und Sittlichkeit zu zerstören“ .