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30. Januar 2004

“Kannibale von Rotenburg” wegen Totschlags verurteilt

Krank, pervers, pietätlos – so lauten Reaktionen auf einen Kriminalfall, der 2002 bekannt wird. Zu unvorstellbar sind die Fakten: Armin Meiwes aus Rotenburg in Hessen hatte einen Mann getötet und Teile seines Körpers gegessen. Der “Kannibale von Rotenburg”, wie Meiwes genannt wird, hat seine Tat vollständig gefilmt. Am 30. Januar 2004 wird Meiwes wegen Totschlags zu 8,5 Jahren Haft verurteilt. Doch auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hebt der Bundesgerichtshof das Urteil wieder auf. 2006 urteilt das Landgericht Frankfurt am Main: Es war Mord in Tateinheit mit Störung der Totenruhe – und Meiwes muss lebenslänglich ins Gefängnis.

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