Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht kassiert ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, indem es der Katholischen Kirche ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Demnach darf ein Chefarzt in einem kirchlichen Krankenhaus in Düsseldorf gekündigt werden, weil er ein zweites Mal geheiratet hat. Die Katholische Kirche sieht dies als sittlich-moralisch nicht vereinbar mit ihren Grundsätzen an. Das Gericht bestätigt den Sonderstatus der Kirchen damit.