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12. Februar 2014

Kinder haften laut BGH für ihre Eltern

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof fällt ein Urteil, nach dem Kinder Elternunterhalt auch dann zahlen müssen, wenn das Verhältnis beider zerrüttet ist. Geklagt hatte ein Mann, der von seinem Vater verstoßen und enterbt wurde. Die Kosten für die Pflege in einem Altenheim in Höhe von 9.000 Euro muss er trotzdem tragen, da das Gericht keinen Hinweis auf ein gestörtes Verhältnis sieht. Den Staat wird es freuen, auch wenn der Spruch an dunkle Zeiten erinnert, an – Sippenhaft.

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