Karlsruhe – 15 Kommunen – darunter Leverkusen, Tübingen, Prignitz und Neuss – forderten, die Betreuung von Hart IV- Empfängern in eigener Regie zu gestalten, als sog. Optionskommunen. Der zweite Senat urteilt anders; die bestehenden 25 % an Kommunen – das sind 100 – dürfen nicht überschritten werden. Das Urteil kritisiert aber auch die Mischverwaltung von Bund und Kommen bei den Jobcentern, denn die ist laut Grundgesetz nicht erlaubt, da die Kommunen den Ländern unterstellt sind.