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14. März 2017
Kopftuch-Urteil des EuGH (Luxemburg Stadt)
Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass Arbeitgeber in der EU ihren Angestellten das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen und Symbolen grundsätzlich verbieten dürfen. Dafür gelten klare Vorgaben.