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01. März 2017
Kostenübernahme von Cannabis für die Therapie Schwerkranker
Schwerkranke Menschen (z.B. Patienten mit Rheuma oder Multipler Sklerose) erhalten ab 1. März Cannabisprodukte auf Kosten der Krankenkassen in Apotheken. Ein entsprechendes Gesetz war Anfang des Jahres im Bundestag verabschiedet worden.