100
27. November 1968

Kriegsverbrechen verjähren nicht.

Die UNO-Vollversammlung verabschiedet die Konvention über die Nichtverjährbarkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Vertrag widerrufen
Login