Düsseldorf – Das Landgericht Düsseldorf hat die Revision von Friedhelm Adolf zurückgewiesen. Bereits in erster Instanz hatte das Amtsgericht die Kündigung seiner Vermieterin für rechtens erklärt. Die Geruchsbelästigung sei für seine Nachbarn nicht länger zumutbar, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.