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15. Februar 2006

Luftsicherheitsgesetz ist verfassungswidrig.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Flugzeuge auch dann nicht abgeschossen werden, wenn die Regierung keine andere Möglichkeit zur Terrorabwehr sieht. Damit ist das Luftsicherheitsgesetz, das Anfang 2005 in Kraft trat, ungültig.

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