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06. November 2013

Mietwohnungen müssen weiß gestrichen sein (Karlsruhe)

Beim Verlassen einer Mietwohnung müssen die ehemaligen Mieter die Wände in neutralem weiß übergeben; bunte Farben seien nicht zulässig, entscheidet der BGH in einem Urteil. Geklagt hatte ein Paar aus Butzbach. Die Vermieterin bekam recht mit dem Argument, dass die Wohnung sonst schwer wieder zu vermieten sei. Die Kläger müssen die Kosten für die Malerarbeiten übernehmen.

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